INSPIRE Richtlinie

INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe

Die INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007, definiert den grundlegenden rechtlichen Rahmen zur europäischen Geodateninfrastruktur. INSPIRE soll die grenzüberschreitende Nutzung von Geodaten für den Bürger, die Verwaltung und die Wirtschaft, in Europa vereinfachen. Die Europäische Union will damit gemeinschaftliche umweltpolitische Entscheidungen unterstützen. Die Richtlinie wurde im »  Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

In der Praxis fordert INSPIRE eine einheitliche (interoperable) Beschreibung und Weitergabe von Geodaten und deren Bereitstellung im Internet, mit Diensten für Suche (Discovery), Visualisierung (View) und Download. Gestützt auf von den Mitgliedstaaten eingerichteten und verwalteten Geodateninfrastrukturen, können Geodaten zu 34 vorgegebenen» Themen (Annex I bis III) bereitgestellt werden

Die Richtlinie hat für EU-Mitgliedsstaaten Rechtsverbindlichkeit und enthält explizite » Umsetzungsfristen.

Weitere Informationen zur Richtlinie auf der Internetseite der Europäischen Kommission » http://inspire.jrc.ec.europa.eu/.

INSPIRE Österreich

Die rechtliche Umsetzung von INSPIRE erfolgt in Österreich auf der Ebene des Bundes durch das Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes (Geodateninfrastrukturgesetz - » GeoDIG).

Ausführliche Informationen über INSPIRE und die Umsetzung in Österreich finden sich auf der Webseite von » http://inspire.gv.at.

INSPIRE GBA

Die Geologische Bundesanstalt stellt Geodaten und -dienste zu den Themenbereichen aus Annex II (Geologie) und Annex III (z.B. Mineralische Bodenschätze) zur Verfügung.