Beirat und Fachbeirat

Der Beirat und der Fachbeirat für die Geologische Bundesanstalt kontrollieren die Ziele und Strategie der GBA und genehmigen den Programmplan, in dem die Arbeit der GBA für jeweils vier Jahre festgelegt ist. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Mineralrohstoffgesetz & Lagerstättengesetz.

Beide Gremien treten zweimal jährlich, und zwar im Frühjahr und im Herbst, zu gemeinsamen Sitzungen zusammen.

Beirat

Gemäß Anstaltsordnung ist für die GBA ein Beirat eingerichtet, der sich aus Vertretern der an der Leistung der GBA primär interessierten Institutionen wie Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wirtschaftskammer Österreich und Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte zusammensetzt. Bei Bedarf können weitere Vertreter nominiert werden. Den Vorsitz führt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung; das Sekretariat ist bei der GBA eingerichtet. Die teilnehmenden Mitglieder des Beirats an den Sitzungen im Jahr 2010 sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

» Mitglieder des Beirates

Dem Beirat obliegt die Beratung des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in allen Angelegenheiten, welche die GBA betreffen, mit den Schwerpunkten Programm- und Budgetgestaltung sowie Leistungskontrolle. Er kommentiert beratend die Programmanträge der GBA, gibt Stellungnahmen und Empfehlungen zu den Leistungsberichten ab und beauftragt die GBA mit der Abwicklung der im jeweils gültigen Programmplan enthaltenen Programme und Projekte.

Fachbeirat

Weiters ist gemäß Anstaltsordnung bei der GBA ein Fachbeirat eingerichtet, der sich aus Wissenschaftern zusammensetzt, die in jenen Fachbereichen tätig sind, in welchen die GBA primär arbeitet. Auf Vorschlag des Direktors der GBA bestellt der Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Mitglieder des Fachbeirats ad personam. Den Vorsitz des Fachbeirats führt der Direktor der GBA. Eine Funktionsperiode für jedes Mitglied des Fachbeirats dauert drei Jahre.

Dem Fachbeirat obliegt die Beratung des Direktors insbesondere in Fragen der Programmgestaltung sowie bei der Stellungnahme zu den Leistungsberichten der GBA und zu wissenschaftlichen, die GBA betreffenden Fragen. Die vom Fachbeirat abgegebenen Stellungnahmen haben den Rang von Empfehlungen, die der Direktor den vorgesetzten Stellen vorlegen kann.

» Mitglieder des Fachbeirates