Rechtliches

Gesetzliche Grundlagen

Die gesellschaftlichen Anliegen an die geowissenschaftliche Forschung finden in der Gesetzgebung ihren Niederschlag und bilden den gesetzlichen Rahmen für die Aufgabenfelder der Geologischen Bundesanstalt ...

Teilrechtsfähigkeit (TRF)

Mit Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes vom 12. Dezember 1989 BGBl. Nr. 663/1989 wurde der Geologischen Bundesanstalt eine eingeschränkte eigene Rechtspersönlichkeit („Teilrechtsfähigkeit“) übertragen.

Gremien

Der Beirat und der Fachbeirat für die Geologische Bundesanstalt kontrollieren die Ziele und Strategie der GBA und genehmigen den Programmplan, in dem die Arbeit der GBA für jeweils vier Jahre festgelegt ist.