DATENSCHUTZ UND ZUTRITT

 

Datenschutz

Ein wichtiger Aspekt kommt bei der Darstellung der Daten und Ergebnisse dem Datenschutz zu. In einigen Fällen (aktive, im Abbau befindliche Steinbrüche) - hier sind vor allem Förder- und Vorratsdaten sowie chemische aus dem Projekt „Hochreine Karbonate“ (ÜLG-38), sowie aus anderen Projekten der Rohstoffforschung zu nennen - werden die Analysenwerte aus Rücksicht auf den Datenschutz nicht im Detail angeführt. Diese werden von der Geologischen Bundesanstalt vertraulich behandelt und sind nur gegen Erlaubnis des Steinbruchbetreibers einsehbar.

 

Die Tatsache, dass Daten in analoger Form vorliegen lässt NICHT den Schluss zu, dass sich auch für die Verbreitung im World Wide Web in gleicher Weise geeignet sind. Gerade der Umstand., dass vielfach Daten in den Bereich der „grauen“ Literatur fallen, stellt einen gewissen „Schutz“ dar – nur wenige Insider wussten darum Bescheid.

So ist auf jeden Fall vor einer Verwendung und Veröffentlichung von Daten von Betrieben das Einverständnis dieser einzuholen!!!

 

Zutritt zu Abbauen

In ähnlicher Weise ist auch der Zutritt zu den Abbauen zu behandeln. Wobei es nicht nur gilt die Rechte des Grundbesitzers zu wahren, sondern auch in besonderer Weise auf mögliche Gefahrenmomente (Steinschlag) durch den Abbau Rücksicht zu nehmen. Im Fall eines Unfalles haftet der Steinbruchbetreiber, wodurch sich bei manchen Steinbruchbetreibern eine gewisse zögernde Haltung gegenüber Zutritten erklären lässt. Gerade aus dieser Erfahrung heraus ist ein Anmeldung unbedingt erforderlich; die für den jeweiligen Aufschluss (= aktiver Abbau) notwendige Telefonnummer wurden 1999 und 2000 recherchiert und ist vermerkt.