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Hauptabteilung Angewandte Geowissenschaften

 

Schon in der Begründung des Antrages auf Schaffung einer "Geologischen Reichsanstalt" im Jahre 1849 wurde darauf hingewiesen, dass der Erkenntnisgewinn über den geologischen Aufbau des Landes vornehmlich verschiedenen praktischen Zwecken dienen sollte. Dies hat sich in der mehr als 150-jährigen Geschichte der Anstalt im Prinzip nicht geändert. Die gesellschaftlichen Wandlungen haben allerdings zu notwendigen Anpassungen geführt.

 

In der modernen Sprache des Forschungsorganisationsgesetzes bedeutet diese praxisbezogene Aufgabenstellung unter anderem

 

"... die Erfassung und Bewertung von geogen bedingten Naturgefahren,
von Vorkommen mineralischer Roh- und Grundstoffe mit dem besonderen Zweck der Durchforschung des Bundesgebietes nach nutzbaren Lagerstätten, sowie die hydrogeologische Erfassung und Bewertung von Trink- und Nutzwasservorkommen ..."

 

Der Erfüllung dieser Aufgaben widmen sich in gegenseitiger projektorientierter Zusammenarbeit die drei thematischen Fachabteilungen Ingenieurgeologie, Rohstoffgeologie und Hydrogeologie. Unterstützt werden sie hiebei von den methodisch orientierten Fachabteilungen Geochemie und Geophysik, welche ihre Dienste aber auch für Landesaufnahme und Grundlagenforschung bereitstellen. Darüber hinaus betreiben diese Fachabteilungen systematische Forschungen im eigenen Fachbereich.

 

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