Der Alpenraum, ein rund 190.000 Quadratkilometer großer Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum
Um den Alpenraum lebenswert zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln, wurde daher die ALPENKONVENTION, ein alpenweit gültiges Vertragswerk, erarbeitet und ratifiziert. Gemeindegrenzenscharf abgegrenzt, berührt das Anwendungsgebiet 1.135 Gemeinden in Österreich. Das sind knapp 65 Prozent der Staatsfläche und 40 Prozent der Bevölkerung. Geltendes Recht ist die Alpenkonvention auch in allen anderen Alpenanrainerstaaten - das sind Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien, Slowenien - sowie in der Europäischen Union.
In der so genannten Rahmenkonvention haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips eine umsichtige Nutzung der Ressourcen, die Minderung gegenwärtiger Belastungen und die gemeinsame Verantwortung für das Natur- und Kulturerbe zu gewährleisten. Dazu verpflichteten sich die Vertragsparteien im Wege von Protokollen, Maßnahmen in insgesamt zwölf Handlungsfeldern zu treffen. Bisher wurden neun Protokolle ausgearbeitet und angenommen. Das sind acht Durchführungsprotokolle
sowie das Zusatzprotokoll zur Streitbeilegung. In Österreich sind alle neun Protokolle am 18. 12. 2002 in Kraft getreten. Im Übereinkommen verankert ist auch die Durchführung von Forschungsarbeiten und systematischen Beobachtungen sowie die Zusammenarbeit im rechtlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen.
Beispiele daraus sind:
Auch die Kartierung der durch Erosion betroffenen Alpengebiete, unter Berücksichtigung von vergleichbaren Kriterien zur Quantifizierung der Bodenerosion, wurde vereinbart. Weiters sind Altlasten und Altlastenverdachtsflächen zu erheben, ihr Zustand ist zu untersuchen, das Gefahrenpotenzial ist nach vergleichbaren Methoden abzuschätzen.
Die Vertragsparteien verpflichteten sich überdies, Alpengebiete, die durch geologische, hydrogeologische und hydrologische Risiken wie Massenbewegungen, Lawinen und Überschwemmungen gefährdet sind, zu kartieren und in Kataster aufzunehmen sowie Gefahrenzonen auszuweisen. Auch seismische Risiken sind zu berücksichtigen. In gefährdeten Gebieten sind naturnahe Ingenieurtechniken anzuwenden sowie örtliche und traditionelle, an die landschaftlichen Gegebenheiten angepasste Baumaterialien einzusetzen. Diese Maßnahmen sind durch geeignete Waldbaumaßnahmen zu unterstützen; das heisst, der Schutzwirkung der Bergwälder ist eine Vorrangstellung einzuräumen und die Wälder sind an Ort und Stelle zu erhalten.
Aufgrund der in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen Naturereignisse mit Schadensfolgen reagierten die Vertragsparteien der Alpenkonvention mit der zusätzlichen Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Lawinen, Überschwemmungen, Muren und Erdrutsche", deren Aufgabe die grenzüberschreitende Analyse und Erarbeitung von prioritären Maßnahmen im Risikomanagement ist. Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde vorerst mit Ende 2004 begrenzt.
Das Vertragswerk Alpenkonvention steht am Beginn der wichtigen Implementierungsphase: in Österreich wurden die Protokolle in Form von Bundesgesetzblättern, die im innerstaatlichen Rechtsbereich direkt anwendbar sind, kundgemacht (Bundesgesetzblatt Nummer 230 - 238/2002). Ihrer Umsetzung auf der jeweils zuständigen Ebene der Gebietskörperschaften sowie durch Umsetzungsprojekte steht somit rein formal nichts mehr im Wege.
Das Regelwerk Alpenkonvention soll mit Leben erfüllt werden. Das große Ziel ist, die Alpenkonvention bei allen Vertragsparteien zur Grundlage der Politik für das Alpengebiet bzw. für Entscheidungen im Alpenraum werden zu lassen.
Weitere Informationen sowie die Texte der Rahmenkonvention und der Protokolle unter
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