Grafik: Logo der Alpenkonvention Alpenkonvention

 

Der Alpenraum, ein rund 190.000 Quadratkilometer großer Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum


In acht Staaten prägen die Alpen Landschaft und Leben der Alpenbevölkerung. Der Alpenraum ist eines der intensivst nachgefragten touristischen Zielgebiete Europas, Freizeitgebiet für die Bewohner der alpennahen Agglomerationen - und nicht zuletzt, infolge der Lage inmitten Europas, ein wichtiger Transitraum für Güter und Menschen. Klimatische und naturräumliche Besonderheiten und Extreme machen die Alpen aber auch zu einem besonders empfindlichen und gefährdeten Ökosystem. Umweltprobleme können hier schnell zu existenziellen Bedrohungen von Pflanzen, Tieren und dem Menschen führen.

 

Karte: Der Alpenbogen

 

Um den Alpenraum lebenswert zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln, wurde daher die ALPENKONVENTION, ein alpenweit gültiges Vertragswerk, erarbeitet und ratifiziert. Gemeindegrenzenscharf abgegrenzt, berührt das Anwendungsgebiet 1.135 Gemeinden in Österreich. Das sind knapp 65 Prozent der Staatsfläche und 40 Prozent der Bevölkerung. Geltendes Recht ist die Alpenkonvention auch in allen anderen Alpenanrainerstaaten - das sind Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Monaco, Italien, Slowenien - sowie in der Europäischen Union.

 

In der so genannten Rahmenkonvention haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips eine umsichtige Nutzung der Ressourcen, die Minderung gegenwärtiger Belastungen und die gemeinsame Verantwortung für das Natur- und Kulturerbe zu gewährleisten. Dazu verpflichteten sich die Vertragsparteien im Wege von Protokollen, Maßnahmen in insgesamt zwölf Handlungsfeldern zu treffen. Bisher wurden neun Protokolle ausgearbeitet und angenommen. Das sind acht Durchführungsprotokolle

  • Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
  • Berglandwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Bergwald
  • Tourismus
  • Bodenschutz
  • Energie
  • Verkehr

sowie das Zusatzprotokoll zur Streitbeilegung. In Österreich sind alle neun Protokolle am 18. 12. 2002 in Kraft getreten. Im Übereinkommen verankert ist auch die Durchführung von Forschungsarbeiten und systematischen Beobachtungen sowie die Zusammenarbeit im rechtlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen.


Boden, ein wertvolles und unwiederbringliches Gut


Im Bewusstsein, dass der Boden als ursprünglichste Lebensgrundlage ein sehr wertvolles, jedoch zugleich sehr beanspruchtes und gefährdetes Gut im Alpenraum darstellt, erarbeiteten die Vertragsparteien der Alpenkonvention das Bodenschutzprotokoll. In der Erkenntnis, dass Bodenschutz interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert und ein schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden mit vorausschauender Raumordnungspolitik in Wechselwirkung steht, wurde eine Reihe von Zielen und Maßnahmen festgeschrieben.

Beispiele daraus sind:

  • Begrenzung der Bodenversiegelung durch flächensparendes Bauen
  • Renaturierung oder Rekultivierung von beeinträchtigten Flächen, insbesondere von Abfalldeponien, Bergwerkshalden und Skipisten
  • sparsamer Umgang von Bodenschätzen beispielsweise durch den Einsatz von Ersatzstoffen und durch das Ausschöpfen der Möglichkeiten der Wiederverwertung sowie
  • der bodenschonende Abbau, Aufbereitung und Nutzung von Bodenschätzen

Auch die Kartierung der durch Erosion betroffenen Alpengebiete, unter Berücksichtigung von vergleichbaren Kriterien zur Quantifizierung der Bodenerosion, wurde vereinbart. Weiters sind Altlasten und Altlastenverdachtsflächen zu erheben, ihr Zustand ist zu untersuchen, das Gefahrenpotenzial ist nach vergleichbaren Methoden abzuschätzen.

 

Die Vertragsparteien verpflichteten sich überdies, Alpengebiete, die durch geologische, hydrogeologische und hydrologische Risiken wie Massenbewegungen, Lawinen und Überschwemmungen gefährdet sind, zu kartieren und in Kataster aufzunehmen sowie Gefahrenzonen auszuweisen. Auch seismische Risiken sind zu berücksichtigen. In gefährdeten Gebieten sind naturnahe Ingenieurtechniken anzuwenden sowie örtliche und traditionelle, an die landschaftlichen Gegebenheiten angepasste Baumaterialien einzusetzen. Diese Maßnahmen sind durch geeignete Waldbaumaßnahmen zu unterstützen; das heisst, der Schutzwirkung der Bergwälder ist eine Vorrangstellung einzuräumen und die Wälder sind an Ort und Stelle zu erhalten.

 

Aufgrund der in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen Naturereignisse mit Schadensfolgen reagierten die Vertragsparteien der Alpenkonvention mit der zusätzlichen Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Lawinen, Überschwemmungen, Muren und Erdrutsche", deren Aufgabe die grenzüberschreitende Analyse und Erarbeitung von prioritären Maßnahmen im Risikomanagement ist. Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde vorerst mit Ende 2004 begrenzt.


Das Regelwerk mit Leben erfüllen


Mit dem In-Kraft-Treten der Durchführungsprotokolle sowie dem Beschluss zur Überprüfung der Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle sind die Leitplanken für die Umsetzung der Alpenkonvention gesetzt. Die dafür seitens der Umweltminister beschlossenen Implementierungsmechanismen umfassen ein Berichtsverfahren und einen Überprüfungsausschuss, bei dem die im Ständigen Ausschuss vertretenen Beobachterorganisationen (zum Beispiel CIPRA, CAA,...) mitwirken können.

 

Das Vertragswerk Alpenkonvention steht am Beginn der wichtigen Implementierungsphase: in Österreich wurden die Protokolle in Form von Bundesgesetzblättern, die im innerstaatlichen Rechtsbereich direkt anwendbar sind, kundgemacht (Bundesgesetzblatt Nummer 230 - 238/2002). Ihrer Umsetzung auf der jeweils zuständigen Ebene der Gebietskörperschaften sowie durch Umsetzungsprojekte steht somit rein formal nichts mehr im Wege.

 

Das Regelwerk Alpenkonvention soll mit Leben erfüllt werden. Das große Ziel ist, die Alpenkonvention bei allen Vertragsparteien zur Grundlage der Politik für das Alpengebiet bzw. für Entscheidungen im Alpenraum werden zu lassen.

 

Weitere Informationen sowie die Texte der Rahmenkonvention und der Protokolle unter


www.umweltdachverband.at/schwerpunkte/alpenkonvention
www.alpenkonvention.info


Erstellt durch Mittel des Lebensministeriums.

 

 

 

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