Fachabteilung Ingenieurgeologie MitarbeiterInnen
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Aufgaben

  • Untersuchungen und Forschung in den Bereichen der Ingenieurgeologie und Geotechnik mittels dem jeweiligen Stand der Technik und Forschung entsprechender Methoden. Im Besonderen sind dies die ingenieurgeologische Kartierung, die Erfassung und Bewertung von geogen bedingten Naturgefahren, mit dem besonderen Zweck der Durchforschung des Bundesgebietes.
  • Sammlung, Bearbeitung und Evidenthaltung der Ergebnisse der ingenieurgeologischen und geotechnischen Untersuchungen und Forschung, sowie die Dokumentation über diesen Bereich unter Anwendung moderner Informationstechnologien.
  • Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des staatlichen Krisenmanagements.
  • Erstellung von Gutachten für die Einrichtungen des Bundes, Stellungnahmen und Planungsunterlagen für die Länder und nach Maßgabe der Möglichkeiten für Gemeinden und Private.

Arbeitsbereiche

 

In Hinblick auf eine ganzheitlich und ökonomisch vertretbare Lösung von Ingenieur-, Planungs- und Umweltfragen erforscht die Ingenieurgeologie den obersten Bereich der Erdkruste durch die Anwendung verschiedener Wissensbereiche und Verfahren aus dem Bereich der Geotechnik.

  • Ingenieurgeologische Kartierung: allgemeine Geologie, historische Geologie, Fernerkundung (Luft- und Satellitenbild), Tektonik, Gefügekunde, Geomechanik (Felsmechanik) und Bodenmechanik
  • Feldversuche, in situ-Messungen, künstliche Aufschlüsse, Probenahme
  • Laboranalysen, Bestimmung gesteinsphysikalischer Kennwerte (geotechnische Materialprüfung)
  • Auswertung und Modellierung
  • Bereitstellung von ingenieurgeologisch-geotechnischen Grundlagen

Ziele

  • Geotechnische Sicherheit
    • Sammeln und zur Verfügung stellen von Unterlagen über geologisch-geotechnische Risiken und Naturgefahren in analoger und digitaler Form
  • Informationen für:
    • Standortsfragen
    • übergeordnete und regionale Raumplanung
    • Einrichtungen des staatlichren Krisenmanagementes
    • selbständig tätige Geologen
    • Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Bezirke, der Gemeinden
    • Private
 

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