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Direktion
Die Geologische Bundesanstalt wird von einem Direktor geleitet,
der für das fachliche Gesamtprogramm verantwortlich ist. Er entscheidet als Vorstand dieser
unmittelbar dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachgeordneten Dienststelle
in personalbezogener Hinsicht nach Maßgabe der dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen
in allen fachlichen und operativen Angelegenheiten der Geologischen Bundesanstalt.
In seiner Abwesenheit wird er durch den Vizedirektor HR Dr. Gerhard LETOUZÉ vertreten. |
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