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Dr. Peter Seifert EMAIL SEIFERT

 

Die Geologische Bundesanstalt wird von einem Direktor geleitet, der für das fachliche Gesamtprogramm verantwortlich ist. Er entscheidet als Vorstand dieser unmittelbar dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachgeordneten Dienststelle in personalbezogener Hinsicht nach Maßgabe der dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen in allen fachlichen und operativen Angelegenheiten der Geologischen Bundesanstalt.

Dem Direktor obliegt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal der Geologischen Bundesanstalt.

Insbesondere hat der Direktor im Rahmen der geltenden Bestimmungen im einzelnen zu entscheiden:

  • Angelegenheiten des Dienstplanes
  • Verteilung der Mittel auf Programme, Fachabteilungen und externe Dienste
  • Bestellung der Organisationsverantwortlichen für Programme und Projekte
  • Personalangelegenheiten

In seiner Abwesenheit wird er durch den Vizedirektor HR Dr. Gerhard LETOUZÉ vertreten.

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